Austrian Pokersport Association « APSA – Austrian Pokersport Association

Austrian Pokersport Association

Idee…

Die Austrian Pokersport Association (APSA) wurde gegründet, um den seriösen Pokersport ohne Geldeinsatz in Österreich zu fördern, zu verbreiten und zu etablieren. Jeder Pokerbegeisterte soll die Möglichkeit erhalten, seiner Leidenschaft nachzugehen und sich mit Gleichgesinnten im sportlichen Rahmen zu messen. Die Idee der gemeinschaftlichen, sportlichen Betätigung mit gesellschaftlichem Aspekt sowie der Sportgeist beim Pokerspiel im Wettbewerb stellen Kernelemente der APSA dar.

Konzept…

Die APSA organisiert als nationaler Fachverband des Pokersports die Österreichische Poker-Bundesliga, die Österreichischen Poker-Staatsmeisterschaften sowie zahlreiche Ranglistenturniere, welche sowohl live als auch online ausgetragen werden. Zusätzlich führt die APSA eine bundesweite Rangliste und nominiert die Österreichische Poker-Nationalmannschaft, welche zu internationalen Wettkämpfen entsendet wird. Für den weiteren Strukturaufbau wird die Bildung von Pokervereinen und Landesverbänden unterstützt und mit der APSA Poker Academy ein Fortbildungsprogramm für Pokerinteressierte jedes Spielniveaus angeboten. Das Informationsportal mit sämtlichen News rund um den Pokersport in Österreich bildet die Homepage unter www.apsa.co.at.

Ziel…

Langfristiges Ziel der APSA ist es, Poker auf gesellschaftlicher und institutioneller Ebene als Denksport zu etablieren. Es wird sowohl ein positiver Imagewandel des Pokersports in der Öffentlichkeit verfolgt als auch die Aufnahme in die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) angestrebt. Hierfür werden jene Rahmenbedingungen geschaffen, die auch in anderen Sportarten vorhanden sind.

Chance…

Poker ist nach Fußball die Sportart mit den meisten Akteuren weltweit. Auch in den nächsten Jahren kann aufgrund des großen medialen Interesses mit einem anhaltenden Aufschwung des Pokersports gerechnet werden. Durch die Mitgliedschaft bei der International Federation of Poker, die guten Beziehungen zu anderen nationalen Verbänden, die laufende Neubildung von Pokervereinen in Österreich sowie deren Rekrutierung von Mitgliedern ist die Zukunft des heimischen Pokersports gesichert. Der APSA ist es dadurch möglich eine stetig wachsende Zielgruppe anzusprechen und in Zusammenarbeit mit anderen Denksportverbänden die Position der MindSports in Österreich zu stärken.

In den APSA-Statuten werden unsere Zielsetzungen und die innere Ordnung des Verbandes einschließlich seiner Vertretung nach außen formuliert. Sie bilden die Grundlage unserer Organisation und Tätigkeit. download PDF

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verband führt den Namen ”Austrian Pokersport Association“, kurz “APSA“.

(2) Die APSA hat ihren Sitz in Wien und erstreckt ihre Tätigkeit auf das gesamte österreichische Bundesgebiet.

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zugehörigkeit zu Weltverband

Die APSA ist für das österreichische Bundesgebiet exklusives Mitglied der International Federation of Poker mit Sitz in Lausanne. Die International Federation of Poker ist ein gemeinnütziger Verband, der auf denselben Richtlinien und Prinzipien wie andere große Sportverbände aufbaut und die Kooperation von Pokersportverbänden auf internationaler Ebene mit dem Ziel unterstützt, Poker als jedem offenstehende Denksportart zu fördern.

§ 3: Zweck

(1) Der Verband, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die gesellschaftliche und institutionelle Anerkennung von Poker als Mind Sport, durch die Erfüllung aller sportlichen, organisatorischen und fachlichen Kriterien zur Aufnahme als Mitglied der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO). Im Wege des Aufbaus einer Interessensvertretung in Form eines Pokersportverbandes, werden alle Pokersportvereine bei der Förderung und Verbreitung des Pokersports in Österreich unterstützt.

(2) Der Verband setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen und rassistischen Gesichtspunkten, der sinnvollen Freizeitgestaltung seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit zu dienen. Zu diesem Zweck fördert der Verband den Pokersport, insbesondere durch die Organisation und die Veranstaltung von Pokerturnieren ohne Geldeinsatz. Der Pokersport soll für alle interessierten Personen einen Rahmen für gemeinschaftliche sportliche Betätigungen schaffen, der das friedliche und gesellige Miteinander sowie den Sportgeist und den Wettkampfgedanken fördert und vertieft.

(3) Insbesondere bezweckt der Verband:

(a) Die Repräsentation des Pokersports auf nationaler und internationaler Ebene.
(b) Die Entwicklung des Pokersports in Österreich zu fördern und seine Anerkennung als Denksportart (sog. „Mind Sport“) zu sichern.
(c) Die Vertretung der Interessen von Praktizierenden des Denksports Poker in Österreich (im Besonderen solcher Personen, die Österreich unter dem Dach des Verbandes sowie dessen Statuten vertreten).
(d) Alle mit dem Pokersport in Österreich zusammenhängende Fragen endgültig zu entscheiden.
(e) Die Wahrung und Vertretung der Interessen des Pokersports innerhalb und außerhalb Österreichs.
(f) Die sportlichen Beziehungen im Bereich des Pokersports zum Ausland zu pflegen.
(g) Die Schaffung der Grundlagen zur Unterstützung der Bildung neuer Pokersportvereine.
(h) Pokersportvereine zu unterstützen , die Mitglieder des Verbandes sind.
(i) Die Veranstaltung von Österreichischen Staatsmeisterschaften, Ranglistenturnieren und die Durchführung der Österreichischen Bundesligen und/oder einer unter- bzw. übergeordneten Ebene mit sportivem Charakter sowie die Erstellung einer österreichischen Rangliste.
(j) Die Planung, Realisierung und Förderung von internationalen Länder-Vergleichswettkämpfen sowie die Benennung der Österreichischen Nationalmannschaft.
(k) Die Schaffung und der Ausbau, der notwendigen Organisations – und Verbandsstrukturen, zur Umsetzung des Verbandszwecks.

(4) Die APSA ist der Fachverband aller Pokersportvereine in Österreich und somit die zentrale Koordinations- und Beratungsplattform des gesamten Bundesgebietes in allen Pokersport-Angelegenheiten.

§ 4: Mittel des Verbandes

(1) Der Zweck des Verbandes soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen:

(a) Pflege aller Arten des Pokersports für alle Altersstufen.
(b) Die Abhaltung von Sportfesten, Wettbewerben, Turnieren und Meisterschaften.
(c) Planung und Durchführung von Auftritten und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Pokersport in den Medien.
(d) die Ausrichtung von Informationsveranstaltungen mit der Möglichkeit der sportlichen Betätigung für Interessenten.
(e) die Erstellung und laufende Wartung einer Homepage des Verbandes.
(f) Erbringung von Serviceleistungen für die Mitglieder.
(g) Events- und Verbandsmarketing.
(h) Schaffung eines einheitlichen und bei allen Veranstaltungen der APSA anzuwendenden Regulatives., welches das Poker-Regelwerk sowie einen offiziellen Verhaltenskodex für Teilnehmer an Verbandsturnieren beinhaltet.

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

(a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge.
(b) Allfällige Einnahmen von sportlichen und anderen Veranstaltungen.
(c) Subventionen und Förderungen aus öffentlichen Mitteln.
(d) Einnahmen aus Werbung, Sponsoren und Lizenzen.
(e) freiwilligen Spenden, Vermächtnisse sowie sonstige Zuwendungen.
(f) Erträgnisse aus Vermögensverwaltung.

§ 5: Arten der Mitgliedschaft

(1) Die Mitglieder des Verbands gliedern sich in ordentliche-, außerordentliche- und Ehrenmitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder sind Landesverbände, deren Mitglieder wiederum Vereine in der Region des jeweiligen Bundeslandes sind. Außerordentliche Mitglieder sind Vereine. Ehrenmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verband und/oder den Pokersport ernannt werden oder den Verband durch einen Förderbeitrag unterstützen.

§ 6: Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Verbands können alle Vereine und Verbände werden, die mit dem hiesigen Recht in Einklang stehen, die den Pokersport fördern und deren Statuten denen der APSA nicht widersprechen.

(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme eines Mitglieds kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Ein Ansuchen auf Beitritt ist schriftlich an das Präsidium zu richten. Im Beitrittsansuchen ist zu erklären, welche Art der Mitgliedschaft angestrebt wird. Dem Ansuchen sind alle erforderlichen Unterlagen beizulegen. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Präsidenten durch den Vorstand.

(3) Der Eintritt als Mitglied in den Verband erfolgt im Wege einer schriftlichen Bestätigung des Verbandes.

§ 7: Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, bei Vereinen durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.

(2) Der Austritt kann nur zum letzten Tag des Jahres erfolgen (31. Dezember jeden Jahres). Er muss dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich (Email, Post, Bote, jede andere zukünftige schriftliche Übermittlungsmöglichkeit) mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist bei Postaufgabe das Datum der Postaufgabe, für alle anderen Methoden das Eintreffen beim Vorstand maßgeblich.

(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. Jedoch wird der Anspruch auf die Vorteile der Mitgliedschaft aufgehoben.

(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verband kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten, Verstoßes gegen die Interessen des Verbands, wegen unehrenhaften und/oder unsportlichen Verhaltens oder durch nachhaltige Schädigung des Ansehens der APSA oder des Pokersports an sich verfügt werden. Weiters kann das Abweichen eines Mitglieds von der Gemeinnützigkeit im Sinn der Bundesabgabenordnung zum Ausschluss aus dem Verband führen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den hierunter genannten Gründen vom Vorstand über Antrag des Präsidenten beschlossen werden.

§ 8: Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Verbands nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Verbands Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Verbandsstatuten und die Beschlüsse der Verbandsorgane zu beachten und einzuhalten sowie die APSA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

(2) Alle angeschlossenen Vereine sowie deren Mitglieder haben sich ausnahmslos an das von der APSA verfasste Regulativ zu halten.

(3) Mitglieder haben darüber hinaus die Pflicht, zur Erfüllung des Verbandszweckes, ihre Mitglieder auch als Geber, Sportschiedsrichter oder bei Veranstaltungen anderweitig zur Verfügung zu stellen. Mitglieder haben also auch in dieser Hinsicht die Verpflichtung die entsprechenden Regeln, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zusammenhang mit dem Pokersport zu erlernen.

(4) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Verbands teilzunehmen und die Einrichtungen des Verbands zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu.

(5) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.

(6) Mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

(7) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Verbands zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.

(8) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.

(9) Pokersportveranstaltungen der Mitglieder, die über den Verbands- bzw. Vereinsrahmen hinausgehen, sind der APSA zu melden und es muss von diesem eine Genehmigung erteilt werden. Die Teilnahme von Spielern und Funktionären an nicht genehmigten Pokersportveranstaltungen kann untersagt werden.

(10) Jedes Mitglied ist für die Handlungen und/oder Unterlassungen seiner Funktionäre und Spieler im Zusammenhang mit dem Pokersportbetrieb verantwortlich.

(11) Die Beschlüsse der Organe der APSA treten mit dem Tag der Zustellung des Beschlusses oder der Verlautbarung im offiziellen Mitteilungsorgan des APSA in Kraft.

§ 9: Verbandsorgane

Organe des Verbands sind die Generalversammlung (§§ 10 und 11), der Vorstand (§§ 12 bis 14), die Rechnungsprüfer (§ 15) und das Schiedsgericht (§ 16).

§ 10: Generalversammlung

(1) Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle vier Jahre statt.

(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf

(a) Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
(b) schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder,
(c) Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),
(d) Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 12 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten),
(e) Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 12 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten)

binnen vier Wochen statt.

(3) Bei einer außerordentlichen Generalversammlung ist auch die Behandlung zusätzlicher Tagesordnungspunkte zulässig. Im Falle eines Abwahlantrages ist der Tagesordnungspunkt „Neuwahlen“ für die betreffenden Funktionen vorzusehen.

(4) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich per Post oder per E-Mail (an die vom jeweiligen Mitglied dem Verband bekannt gegebene Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a und b), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. c und d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).

(5) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich per Post oder per E-Mail einzureichen.

(6) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.

(7) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied des Verbandes und je ein Vertreter der ordentlichen Mitglieder. Mitglieder mit beratender Stimme sind die außerordentlichen und Ehrenmitglieder. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes ordentliches Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

(8) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

(9) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse, mit denen die Statuten des Verbands oder der Verband aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.

(10) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Präsident der APSA, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.

§ 11: Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

(a) Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag;
(b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;
(c) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer;
(d) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verband;
(e) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands;
(f) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder in einer Beitragsordnung, die nicht Teil dieser Statuten ist;
(g) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Verbands;
(h) Beschlussfassung über die Übernahme neuer Aufgaben oder den Rückzug aus Aufgaben seitens des Verbands;
(i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

§ 12: Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, und zwar aus Präsident, dem Vizepräsidenten, Generalsekretär sowie Sportlichen Leiter.

(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.

(3) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.

(4) Der Vorstand wird vom Präsidenten, bei Verhinderung von seinem Stellvertreter, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch dieser auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.

(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.

(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Mitglieder des Vorstands haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben. Eine Stimmenenthaltung wird als nicht anwesend gewertet. Bezüglich der Ernennung von Ehrenmitgliedschaften oder deren Aberkennung hat der Vorstand einstimmig zu entscheiden.

(7) Den Vorsitz des Vorstands führt dessen Präsident, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die übrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen.

(8) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs.
10).

(9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen
Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.

(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.

(11) Der Präsident führt den Vorsitz im Vorstand, welchen er nach eigenem Ermessen einberuft. Der Verband wird nach innen und nach außen, gerichtlich und außergerichtlich, von ihm vertreten. Er ist in allen Angelegenheiten zeichnungsberechtigt. Im Verhinderungsfall ist der Vizepräsident berechtigt die genannten Aufgaben bzw. Rechte zu übernehmen.

(12) Bei Stimmengleichheit entscheidet die vom Präsidenten abgegebene Stimme.

(13) Die Mitglieder des Vorstands haben den Verband mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters unter Beachtung der gesetzlichen und statutarischen Pflichten sowie der Beschlüsse des Vorstandes und der Generalversammlung zu führen. Sämtliche Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Präsidenten des Vorstandes zu unterzeichnen.

§ 13: Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbands. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

(1) Führung der Verbandsgeschäfte;

(2) Einrichtung eines den Anforderungen des Verbands entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;

(3) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;

(4) Erstellung eines Vorschlages über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und sonstiger finanzieller Leistungen der Mitglieder;

(5) Beratung über den Stand und die Planung der Verbandsarbeit;

(6) Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 10 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c dieser Statuten;

(7) Information der Mitglieder über die Verbandstätigkeit, die Verbandsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;

(8) Verwaltung des Verbandsvermögens;

(9) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie den Vorschlag zur Ernennung oder Aberkennung von
Ehrenmitgliedschaften;

(10) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Verbands.

(11) Verstöße gegen die Statuten und Beschlüsse der APSA werden vom Vorstand bestraft. Die Strafen treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft, in Gegenwart des Betroffenen können sie auch mündlich verkündet werden und treten durch diesen Vorgang in Kraft. Eine schriftliche Ausfertigung einer mündlich verkündeten Entscheidung ist jedenfalls auszufertigen und zuzustellen. Die Strafen bestehen in:

(a) Rüge
(b) Geldstrafe
(c) Sperre
(d) Ausschluss

Gegen solche Entscheidungen des Vorstands, mit Ausnahme des Ausschlusses aus dem Verband steht das Rechtsmittel der Berufung an die Generalversammlung der APSA offen. Die Berufungsfrist und die Berufungsgebühr werden vom Vorstand festgesetzt.

§ 14: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

(1) Der Präsident führt die laufenden Geschäfte des Verbands. Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Verbandsgeschäfte.

(2) Der Präsident vertritt den Verband nach innen und außen, gerichtlich und außergerichtlich. Schriftliche Ausfertigungen des Verbands nach außen sowie in Geldangelegenheiten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Präsidenten oder Vizepräsidenten. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verband bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.

(3) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verband nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.

(4) Bei Gefahr im Verzug ist der Präsident berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Verbandsorgan.

§ 15: Rechnungsprüfer

(1) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.

(2) Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Verbands im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

(3) Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verband bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 12 Abs. 8 bis 10 sinngemäß.

§ 16: Schiedsgericht

(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Verbandsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das verbandsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.

(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein ordentliches Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von vierzehn Tagen seinerseits ein ordentliches Mitglied für das Schiedsgericht namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.

(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind verbandsintern endgültig.

(4) Das Schiedsgericht ist verpflichtet, binnen sechs Monaten nach seiner Anrufung eine Entscheidung zu fällen. Es entscheidet bei Anwesenheit aller Mitglieder mit Stimmenmehrheit. Eine Stimmenenthaltung ist nicht zulässig. Es hat seine Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen zu fällen und für das Verfahren die Bestimmungen der Zivilprozessordnung sinngemäß anzuwenden. Die wesentlichen Entscheidungsgründe sind schriftlich darzutun.

§ 17: Freiwillige Auflösung des Verbands

(1) Die freiwillige Auflösung des Verbands kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

(2) Der Präsident hat – sofern Verbandsvermögen vorhanden ist – die Abwicklung der Abdeckung der Passiven, der Rückgabe von Leihgaben sowie den Einzug offener Forderungen durchzuführen. Verbleibendes Verbandsvermögen soll soweit an die Mitglieder verteilt werden, als es den Wert der von diesen geleisteten Einlagen nicht übersteigt. Das darüber hinausgehende Vermögen soll dem St. Anna Kinderspital oder seiner Nachfolgeorganisation zufallen.

1 Vorwort download PDF

Die Austrian Pokersport Association (APSA) veranstaltet als nationaler Pokerverband in regelmäßigen Abständen bundesweite Wettkämpfe, bei denen Punkte für die Österreichische Rangliste (Austrian Ranking) vergeben werden. Die Turniere werden sowohl live als auch online ausgetragen und ermöglichen einen Vergleich aller österreichischen Vereinspokerspieler.

Im APSA-Regulativ werden die Teilnahmekriterien für sämtliche Turniere und das Regelwerk für No Limit Texas Hold´em angeführt. Es wird dabei auf den generellen Spielablauf, spezielle Spielsituationen sowie auf die Turnierbestimmungen eingegangen. Darüber hinaus werden Richtlinien für die Erstellung und Berechnung der Österreichischen Rangliste und zur Benennung des Österreichischen Nationalteams erläutert.

2 Turnierteilnahmekriterien

2.1 Bei sämtlichen Turnieren der Austrian Pokersport Association, der Österreichischen Poker-Bundesliga und der angeschlossenen Landesverbände sind ausnahmslos Spieler teilnahmeberechtigt, die Mitglied eines APSA Vereins sind und eine gültige APSA Spielerlizenz mit der entsprechenden Spielberechtigung besitzen. Die Spielerlizenz muss zeitgerecht mittels Onlineformular auf der APSA Homepage beantragt werden.

2.2 Eine Turnieranmeldung ist nur bis zum jeweils genannten Nennschluss möglich. Eine Nennung kann ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden. Erfolgt eine Turnierabsage seitens des Teilnehmers nach dem Nennschluss, kann ein etwaig entrichtetes Nenngeld nicht rückerstattet werden.

2.3 Jeder Turnierteilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung sich an das APSA-Regulativ zu halten und zudem entsprechende Fähigkeiten und Fertigkeiten (z.B. gegebenenfalls Mischen der Karten) zur Ausübung des Pokersports zu besitzen. Des Weiteren hat jeder Teilnehmer jegliches unehrenhafte oder unsportliche Verhalten zu unterlassen, welches dem Ansehen der APSA oder dem Pokersport im Allgemeinen nachhaltig schaden könnte.

2.4 Mit der Turnieranmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass sämtliche Fotos sowie Video-, Film- und Fernsehaufnahmen, die während einer Veranstaltung gemacht werden, kostenlos der APSA für mediale Zwecke wie Presseartikel und Ablichtungen in nationalen und internationalen Print- und TV-Medien, sämtlichen Werbemittelproduktionen sowie Veröffentlichungen im Internet und auf der APSA-Homepage zur Verfügung gestellt werden und verzichtet ausdrücklich auf das Urheberrecht. Weiters erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten für sämtliche Marketingzwecke verwendet werden können sowie Vor- und Zuname in entsprechenden Ranglisten aufscheinen.

3 Regelwerk No Limit Texas Hold’em

3.1 Allgemeines

Texas Hold’em wird mit einem Kartendeck bestehend aus 52 französischen Spielkarten gespielt. An einem Tisch können zwei bis maximal zehn Spieler Platz nehmen. Grundsätzlich startet zu Beginn eines Spiels jeder Teilnehmer mit demselben Betrag an Chips. Ziel des Spiels ist es, alle Chips der Gegenspieler zu gewinnen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Einerseits beim Kartenvergleich (sog. Showdown) durch Zeigen des stärksten Pokerblattes. Andererseits durch eine geschickte Spielweise, welche die Gegenspieler dazu veranlasst aus dem Spiel auszusteigen.

Die Rangfolge der Pokerblätter ist dem folgenden „Ranking of Hands“ zu entnehmen:

Bezeichnung Beispiel Beschreibung Bei Gleichwert entscheidet:
Royal Flush Royal Flush Straße in einer Farbe von Ass bis 10 Alle Kombinationen werden als gleich hoch erachtet
Straight Flush Straight Flush Straße in einer Farbe Wert der höchsten Karte
Four of a Kind Four of a Kind 4 Karten gleichen Wertes Wert des Vierlings, bei Gleichheit der Wert der Beikarte
Full House Full House Ein Drilling und ein Paar Wert des Drilling, bei Gleichheit der Wert des Paares
Flush Flush 5 Karten in einer Farbe Wert der höchsten Karte, bei Gleichheit der Wert der zweithöchsten Karte, usw.
Straight Straight 5 Karten in einer Reihe Wert der höchsten Karte
Three of a Kind Three of a Kind 3 Karten gleichen Wertes Wert des Drillings, bei Gleichheit der Wert der höchsten Beikarte bzw. der übrigen Karten
Two Pair Two Pair 2 mal 2 Karten gleichen Wertes Wert des höheren Paares, bei Gleichheit der Wert des kleineren Paares und letztendlich die Beikarte
One Pair One Pair 2 Karten gleichen Wertes Wert des Paares, bei Gleichheit der Wert der höchsten Beikarte bzw. der übrigen Karten
High Card High Card Keine der oben angeführten Kombinationen Höchste Karte, bei Gleichheit der Wert der zweithöchsten Karte bzw. der übrigen Karten

3.2 Genereller Spielablauf

3.2.1 Als Erstes wird die Position des Dealer-Buttons ermittelt, welche den Kartengeber kennzeichnet. Hierzu wird jedem Spieler im Uhrzeigersinn eine Karte ausgeteilt und die Person mit der höchsten Karte erhält den Dealer-Button. Haben zwei Spieler eine im Rang gleich hohe Karte, zählt das Symbol gemäß folgender Reihenfolge: Pik, Herz, Karo, Kreuz. Der Dealer-Button wechselt mit jeder Spielrunde um einen Platz im Uhrzeigersinn.

3.2.2 Die zwei Spieler links vom Dealer-Button müssen vor dem Austeilen der Karten einen Grundeinsatz (sog. Blinds) leisten. Der Spieler links vom Dealer setzt den sog. Small Blind, sein linker Nachbar den Big Blind (im Allgemeinen das Doppelte des Small Blinds). Der Betrag der Blinds wird vor Beginn einer Spielrunde bestimmt und nach einer vorher festgelegten Zeittabelle (z.B. alle 20 Minuten) erhöht (sog. Blind-Raise). Zudem kann zu einem späteren Zeitpunkt auch ein sog. Ante eingeführt werden. Das Ante ist ebenfalls ein Grundeinsatz, jedoch muss dieser Betrag von allen Spielern am Tisch geleistet werden. Die Höhe des Antes entspricht im Allgemeinen etwa einem Viertel des Small Blinds.

3.2.3 Nachdem die Blinds gesetzt wurden, erhält jeder Spieler vom Dealer zwei Startkarten (sog. „Hole Cards“ oder „Pocket Cards“). Hierbei werden die Karten im Uhrzeigersinn einzeln ausgeteilt, der Spieler im Small Blind erhält die erste Karte und der Spieler am Dealer-Button erhält die letzte Karte.

3.2.4 Jeder Spieler, beginnend links vom Big Blind, kann nun zwischen folgenden Optionen wählen:

  • „Fold“/“Passe“: Man steigt aus dem Spiel aus ohne den geforderten Einsatz zu bringen.
  • „Call“/„Bezahle“: Man erbringt den geforderten Einsatz.
  • „Raise“/“Erhöhe“: Man erhöht den geforderten Einsatz.

3.2.5 Jener Spieler, der den Big Blind bereits vor dem Austeilen der Karten setzen musste, hat zusätzlich – sofern nicht erhöht wurde – noch die Option „Check“/„Schiebe“, weil er den geforderten Einsatz bereits erbracht hat. Wenn er „checkt“ bedeutet dies, dass er nicht weiter erhöhen möchte.

Im Folgenden werden lediglich die englischen Bezeichnungen für die genannten Optionen verwendet.

3.2.6 Steigt man aus dem Spiel aus („Fold“), schiebt man seine beiden Karten verdeckt dem Dealer zu. Möchte man im Spiel bleiben, erbringt man entweder das aktuelle Gebot (den Big Blind bzw. den Betrag eines vorher stattgefundenen Raises) oder erhöht selber den Einsatz. Ein „Raise“ kann beliebig hoch sein, muss aber zumindest dem doppelten Big Blind entsprechen. Wenn ein Spieler zunächst nur callt und anschließend ein Gegenspieler raist, kann der Spieler erneut zwischen den Optionen „Fold“, „Call“ oder „Raise“ wählen.

3.2.7 Falls kein Spieler den Betrag des Big Blinds mitgehen möchte, gewinnt der Spieler im Big Blind den Pot. Wurde eine Erhöhung getätigt, die kein Spieler bereit ist zu bringen, gewinnt der „Raiser“ den Pot. In beiden Fällen müssen die Karten nicht gezeigt werden. Wenn zumindest ein Spieler den Big Blind oder ein stattgefundenes Raise callt und keine weitere Erhöhung erfolgt, wird das Spiel fortgesetzt: die oberste Karte wird vom Deck verdeckt beiseite gelegt (sog. „Burn Card“) und anschließend die ersten drei Gemeinschaftskarten, der sog. Flop, aufgedeckt.

3.2.8 Der Flop wird offen in der Mitte des Tisches platziert und kann von jedem Spieler gemeinsam mit den beiden Hole Cards zum Bilden des eigenen Pokerblattes verwendet werden.

3.2.9 Nachdem der Flop aufgedeckt wurde, folgt eine weitere Setzrunde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt immer der erste aktive Spieler links vom Dealer-Button. Er kann sich nun zwischen einem „Check“ und einer „Bet“ entscheiden. Beim „Check“ übergibt er das Wort dem nächsten Spieler, setzt also nicht, bleibt aber im Spiel. Diese Option hat jeder Spieler, solange noch kein Einsatz stattgefunden hat. „Bet“ ist der erste Einsatz, welcher nur möglich ist, wenn zuvor noch kein Spieler gesetzt hat und zwar zumindest in der Höhe des Big Blinds. Möchte nach einer Bet ein Spieler noch im Spiel bleiben, so muss er ebenfalls diesen Betrag setzen („Call“). Natürlich hat wie bei dem Spiel vor dem Flop auch hier wieder jeder Spieler die Möglichkeit auszusteigen („Fold“) oder selbst noch einmal zu erhöhen („Raise“).

3.2.10 Erhöht ein Spieler und kein Gegenspieler ist bereit den getätigten Einsatz mitzugehen, so gewinnt dieser den Pot und muss seine Karten nicht zeigen. Callt jedoch zumindest ein weiterer Gegenspieler den Einsatz und erfolgt keine weitere Erhöhung, wird das Spiel fortgesetzt und wieder eine Karte „geburnt“. Es folgt die nächste Gemeinschaftskarte, der sog. Turn. Auch wenn niemand erhöht hat, also jeder Spieler checkt, wird der Turn aufgedeckt.

3.2.11 Den Turn darf wieder jeder Spieler zu seinem Pokerblatt dazuzählen, hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur die besten fünf Karten gewertet werden. Das bedeutet, dass unter Umständen auch nur eine Startkarte und alle vier Gemeinschaftskarten das beste Pokerblatt ergeben. Es folgt eine weitere Setzrunde nach oben beschriebenem Muster. Sind nach den getätigten Aktionen noch mindestens zwei Spieler aktiv, wird nach dem „Burnen“ die letzte Gemeinschaftskarte aufgedeckt, der sog. River.

3.2.12 Am River kann nun wieder gecheckt, gebettet, geraist und gefoldet werden. Auch hier kann der Pot direkt gewonnen werden, falls niemand den geforderten Einsatz eines Spielers bereit ist zu bezahlen. Sollte zumindest ein Spieler die letzte Erhöhung callen, so folgt der sog. Showdown:

3.2.13 Es werden die Karten der noch aktiven Spieler umgedreht und die Pokerblätter verglichen. Jener Spieler, der aus den sieben Karten (2 Hole Cards und 5 Community Cards) die beste Blatt bilden kann, gewinnt den bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Pot. Für das Bilden des besten Pokerblattes kann auch nur eine oder keine Hole Card verwendet werden. Falls zwei Spieler im Showdown eine gleich gute Hand zeigen, dann wird der Pot geteilt („Split Pot“). Im Anschluss wird der Dealer-Button zum nächsten Spieler im Uhrzeigersinn verschoben und die nächste Runde beginnt.

3.2.14 In allen Texas Hold’em Varianten gibt es beim Erhöhen eine Mindestanforderung: Spielt jemand eine „Bet“ muss diese zumindest dem aktuellen Big Blind entsprechen, spielt jemand ein „Raise“, muss er zumindest um den Betrag der vorhergehenden Erhöhung raisen, gleiches gilt bei einem weiteren Raise. In der Variante „No Limit“ Texas Hold’em gibt es sowohl bei der Anzahl als auch beim Betrag der Erhöhungen keine Obergrenzen. Ein Spieler kann solange setzen bis er all seine Chips gesetzt hat („All-In“).

3.3 Spezielle Spielsituationen

3.3.1 Dealer-Button: Die ordnungsgemäße Reihenfolge des Big Blinds im Uhrzeigersinn hat oberste Priorität, die Position des Dealer-Buttons muss gegebenenfalls der Spielsituation angepasst werden. Scheidet ein Spieler aus, der in der aktuellen Runde den Big Blind gesetzt hat, wird in der darauf folgenden Hand nur ein Big Blind gesetzt und der Small Blind fällt aus. In der darauf folgenden Runde bleibt der Dealer-Button stehen, sodass Small und Big Blind ordnungsgemäß gesetzt werden können („Dead Button Regel“). Sollte jener Spieler, der in der aktuellen Runde den Small Blind gesetzt hat, in selbiger ausscheiden, tritt ebenfalls die Dead Button Regel in Kraft und der Dealer-Button bleibt zum zweiten Mal in Folge beim selben Spieler. Scheidet jener Spieler aus, der in der aktuellen Runde den Big Blind setzen musste, hat in der darauf folgenden Hand dessen linker Nachbar den Big Blind zu leisten. In allen anderen Fällen, z.B. im Falle des Ausscheidens zweier oder mehrerer Spieler gleichzeitig, hat wie eingangs erwähnt die ordnungsgemäße Reihenfolge des Big Blinds oberste Priorität. Es muss darauf geachtet werden, dass kein Spieler das Setzen des Big Blinds umgeht bzw. diesen doppelt leisten muss und dadurch einen Vor- bzw. Nachteil erhält.

3.3.2 All-In: Setzt ein Spieler all seine Chips, bezeichnet man diese Aktion als „All-In“. Sollte ein Spieler den vollen Small oder Big Blind nicht mehr setzen können, so ist er mit dem Teilbetrag All-In. Die übrigen Spieler müssen in diesem Fall, sofern sie im Spiel bleiben wollen, den vollen Big Blind leisten und falls sie erhöhen möchten, mindestens den doppelten Big Blind setzen. Geht ein Spieler All-In und entspricht dieser Betrag keinem vollständigen Raise (mindestens dem doppelten Big Blind), so können nachfolgende Spieler, sofern sie in dieser Setzrunde schon agiert haben, keinen Raise mehr annoncieren. Spieler, die in der Setzrunde vor dem All-In noch nicht agiert haben, haben neben den Optionen Fold und Call (den Betrag des All-Ins) auch die Möglichkeit zu raisen (mindestens um den Betrag des Big Blinds).

3.3.3 Showdown beim All-In: Geht ein Spieler All-in und wird von nur einem Gegenspieler gecallt, so sind keine weiteren Aktionen (Bet, Raise, etc.) mehr möglich. Daher kommt es sofort zum Showdown und beide Spieler müssen ihre Hole Cards öffnen. Etwaige fehlende Gemeinschaftskarten werden erst danach aufgedeckt. Sollten zumindest zwei Gegenspieler das „All-In“ callen und weitere Aktionen danach möglich sein, so bleiben alle Hole Cards verdeckt und es wird gegebenenfalls ein „Side Pot“ gebildet. Am River müssen in jedem Fall alle sich im Spiel befindenden Spieler ihre Hole Cards öffnen.

3.3.4 Showdown am River: Sind in einer Spielrunde nach dem letzten Spielzug noch zwei oder mehrere Spieler aktiv und kein Spieler All-In, so muss zunächst jener Spieler seine beiden Hole Cards zeigen, der zuletzt eine Aktion („Bet“ oder „Raise“) am Flop/Turn/River gesetzt hat. Wurde bis zum River keine Aktion gesetzt, so muss der erste Spieler links vom Dealer seine Karten öffnen. Alle anderen Spieler müssen ihre Karten nur dann zeigen, wenn sie einen Gewinnanspruch stellen. Verwendet ein Spieler zur Bildung seiner Pokerhand ausschließlich die Gemeinschaftskarten („Playing the Board“), so muss er, um einen Anspruch auf einen Teil des Pots zu stellen, dennoch beide Hole Cards öffnen. Sollte nach der Aufforderung des Dealers zum Showdown nur noch ein Spieler Anspruch auf den Pot erheben, weil die anderen Spieler freiwillig gefoldet haben, gewinnt dieser den Pot ohne Showdown. Spieler, die keinen Anspruch auf den Pot erheben, oder Spieler, die keinen Gegenspieler mit einer gültigen Hand haben, müssen ihr Blatt nicht zeigen.

3.3.5 Side Pot: Ein Side Pot entsteht, sobald ein Spieler All-In ist und mindestens zwei aktive Spieler weitere Einsätze tätigen, die über den Betrag des ursprünglichen All-Ins hinausgehen. In den Side Pot können alle noch aktiven Spieler weiter setzen. Jener Spieler, der All-In gegangen ist, hat beim Showdown keinen Anspruch auf den Side Pot. Gewinnt er die Hand, so erhält er den „Main Pot“, der Side Pot wird der gewinnenden Hand der übrigen noch im Spiel befindenden Gegner zugesprochen. In einer Hand können gegebenenfalls auch mehrere Side Pots gebildet werden.

3.3.6 Split Pot: Haben zwei oder mehrere Spieler beim Showdown dieselbe Hand, wird der Pot zwischen ihnen aufgeteilt (gesplitted). Kann der Pot nicht exakt zu gleichen Teilen geteilt werden, geht ein Chip mit der kleinsten nicht-teilbaren Einheit (sog. „Odd Chip“) an den Spieler der im Uhrzeigersinn am nächsten zum Dealer-Button sitzt. Gibt es mehrere Odd Chips, wird jeweils einer an den/die nächsten Spieler im Uhrzeigersinn verteilt.

3.3.7 Heads-Up: Als Heads-Up wird das Spiel 1 gegen 1 bezeichnet. Jener Spieler mit dem Dealer-Button muss den Small Blind setzen, sein Gegenspieler den Big Blind. Vor dem Flop spricht der Spieler im Small Blind als Erster, nach dem Flop spricht der Spieler im Big Blind als Erster.

3.4 Erweitertes Regelwerk (Spieler)

3.4.1 Ein Spieler ist nur berechtigt an der Spielrunde teilzunehmen, sofern er an seinem Platz ist, bevor die letzte Karte zum Dealer-Button ausgeteilt wird.

3.4.2 Nachdem jeder Spieler seine Karten erhalten hat, haben diese am Tisch zu bleiben und dürfen nicht von diesem entfernt bzw. unterhalb der Tischkante aufgehoben werden.

3.4.3 Spieler die noch Aktionen in einer Hand setzen können, dürfen den Tisch nicht verlassen.

3.4.4 Es ist Spielern nicht gestattet ihre Hole Cards Zuschauern oder anderen Spielern zu zeigen („oneplayer-to-a-hand“). Sollte ein Spieler dennoch seine Karten einem Gegenspieler zeigen, so haben nach Beendigung der Spielrunde alle anderen Spieler am Tisch das Recht ebenfalls in die Karten Einsicht zu nehmen („show-one-show-all“).

3.4.5 Alle Chips müssen stets für jeden Mitspieler am Tisch sichtbar sein, insbesondere jene mit höheren Wertigkeiten. Ist dies nicht der Fall, dann können auf Entscheidung des Schiedsrichters nur die sichtbaren Chips für die aktuelle Spielrunde zugelassen werden.

3.4.6 Jedem Spieler ist es erlaubt während einer Spielrunde nach dem Chipstand seines Gegenspielers zu fragen. Gegebenenfalls kann auch der Dealer hinzugezogen werden um über den Chipstand der Spieler Auskunft zu geben.

3.4.7 Es ist nicht gestattet über aktive bzw. weggeworfene Karten zu sprechen, sie zu zeigen, anderen Spielern Ratschläge zu geben oder anderweitig in das laufende Spielgeschehen einzugreifen.

3.4.8 Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, seine Karten zu schützen. Sollte ein Dealer die Karten eines Spielers aus Versehen einziehen und diese mit den gefoldeten Karten („Muck“) in Berührung kommen, hat der Spieler keine Regressansprüche und erhält auch keine Chips zurück. Ausgenommen ist die Spielsituation, wenn ein Spieler ein „Raise“ macht und dieses noch nicht bezahlt wurde. In diesem Fall erhält er sein Raise zurück.

3.4.9 Spielzüge (z.B. Check, Raise, etc.) müssen deutlich annonciert werden, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen. Ist ein Spieler an der Reihe, sind seine mündlichen Ansagen verpflichtend und können weder zurückgenommen noch geändert werden. Auch ein eindeutiges Spielmanöver ohne Ausruf ist verbindlich.

3.4.10 Außerhalb der Spielreihenfolge getätigte Aktionen (z.B. Fold, Check, Raise, etc.) sind bindend, wenn sich die bisherige Situation nicht verändert. Ein Check, Call oder Fold gilt nicht als Veränderung der Situation.

3.4.11 Ein(e) Bet/Raise kann mündlich oder durch den Einsatz von Chips bekannt gegeben werden. Die zuerst auftretende Erklärung ist bindend, bei gleichzeitiger Aktion gilt die mündliche Annonce.

3.4.12 Konditionale Aussagen bezüglich zukünftiger Aktionen sind nicht gestattet. Sie können jedoch durch die Turnierleitung als bindend erklärt werden und als Grund für ein Penalty herangezogen werden. (Beispiel: „Wenn du setzt, mach ich einen Raise“)

3.4.13 Es gibt folgende Möglichkeiten ein(e) Bet/Raise zu tätigen:

  • Der Betrag wird vollständig in einer flüssigen Bewegung gesetzt, es ist nicht erlaubt zu seinen Chips zurückzugreifen um mehr Chips dem ursprünglichen Einsatz hinzuzufügen („String Bet/Raise“).
  • Der Betrag wird zuvor annonciert und anschließend gesetzt.
  • Eine Erhöhung wird zunächst annonciert, dann wird der Betrag für einen Call gesetzt und anschließend folgt in einer Bewegung der vollständige Betrag der Erhöhung. Es liegt in der Verantwortung des Spielers, seine Absichten klar darzustellen.

3.4.14 Spieler dürfen ihre Chips beim Setzen nicht direkt in den Pot werfen, Einsätze müssen einem Spieler eindeutig zuweisbar sein. Auch ein selbstständiges Wechseln der Chips aus dem Pot ist nicht erlaubt, dies bleibt dem Dealer vorbehalten.

3.4.15 Spieler dürfen während einer Hand nicht in den Pot greifen und müssen im Falle eines Gewinnes abwarten bis der Dealer ihnen diesen zustellt.

3.4.16 Ein einzelner „oversized“ Chip gilt, ohne dass ein Raise vorher annonciert wurde, als Call. Die Erhöhung muss immer annonciert werden, bevor der Chip die Spielfläche berührt. Wenn ein Spieler einen „oversized“ Chip setzt, zuvor ein Bet bzw. Raise annonciert und den Betrag der Erhöhung aber nicht bekannt gibt, gilt der maximal mögliche Betrag.

3.4.17 Spieler verwenden nicht standardisiertes und nicht eindeutiges Vokabular auf eigene Gefahr. Diese könnten – auch durch die Turnierleitung – anders interpretiert werden, als sie gemeint waren. Wenn ein Einsatz mehrere mögliche Bedeutungen haben kann, so wird stets der geringstmögliche Wert angenommen. (Beispiel: „Ich setzte fünf“. Wenn nicht eindeutig ist, ob „fünf“ nun 500 oder 5.000 bedeutet, wird der Einsatz als 500 angenommen)

3.4.18 Wenn ein Spieler ein unvollständiges Raise macht, indem er 50% oder mehr des Minimumbetrages setzt, muss er den Einsatz auf die Höhe eines Minimum-Raises vervollständigen.

3.4.19 Geht ein Spieler mit einem ungenügenden Einsatz mit, weil er ein Raise nicht bemerkt hat, muss er entweder seinen Einsatz komplettieren oder die Hand folden und verliert damit den Anspruch auf den Pot sowie seinen bereits getätigten Einsatz. Ein erneutes Raise ist dem Spieler in dieser Situation nicht gestattet.

3.4.20 Will ein Spieler „All-In“ gehen, so hat er dies eindeutig anzusagen und/oder einen offensichtlichen Betrag an Chips in einer Bewegung zu setzen. Dabei wird stets der gesamte Stack gesetzt. Etwaige versteckte oder verspätet auftauchende Chips gelten als gesetzt und sind in den Pot zu geben.

3.4.21 Hält ein Spieler am River das bestmögliche Blatt („Nuts“) und darf die letzte Aktion setzen, ist Checken und Callen nicht erlaubt. Der Spieler muss eine Bet oder ein Raise durchführen, um den Verdacht auf Softplay bzw. Zusammenspiel („Collusion“) nicht zu wecken.

3.4.22 Stellt ein Spieler am River keinen Gewinnanspruch, ist der Schiedsrichter berechtigt bei Verdacht auf Zusammenspiel die Karten der beteiligten Spieler zu öffnen.

3.4.23 Verbale Aussagen betreffend der Wertigkeit der Hand sind nicht bindend. Absichtliche Falschannoncen sind nicht gestattet.

3.4.24 Sollte ein Dealer die Gewinnerhand nach dem Showdown einziehen, wird das Blatt nicht für ungültig erklärt. Alle Spieler am Tisch sind in solchen und ähnlichen Fällen dazu angehalten beim Lesen der Gewinnerhand zu assistieren.

3.4.25 Zeigt ein Spieler versehentlich seine Hole Cards bevor die Spielrunde beendet ist, müssen diese offen liegen bleiben und es wird ordnungsgemäß zu Ende gespielt. Unterstellt man dem Spieler Absicht, wird vor Beginn der darauf folgenden Spielrunde eine Strafe ausgesprochen.

3.4.26 Um den Spielfluss nicht zu stören und ein Zeitspiel zu unterbinden, darf die Entscheidungsfindung – diese beginnt mit dem Ausruf des vorhergehenden Spielers und endet mit dem eigenen Ausruf – nicht unverhältnismäßig lange dauern. Jeder sich am Tisch befindende Spieler ist in diesem Sinne dazu berechtigt „Clock“ oder „Time“ zu verlangen und den Oberschiedsrichter zu konsultieren. Anschließend hat der betroffene Spieler 60 Sekunden Zeit um seine Entscheidung zu treffen. Am Ende dieses Zeitlimits wird ein Countdown von 10 Sekunden gezählt und falls der Spieler keine Action tätigt das Blatt als gefoldet gewertet.

3.4.27 Ein Spieler gilt ab dem Zeitpunkt als ausgeschieden, ab dem er in ein einem Spiel all seine Chips verloren hat. Wenn zwei oder mehrere Spieler im selben Spiel ausscheiden, bekommt derjenige den höheren Rangplatz zugesprochen, der dieses Spiel mit dem höheren Stack begonnen hat. Bei exakt gleich hohen Stacks teilen sich die beteiligten Spieler den Rangplatz.

3.5 Erweitertes Regelwerk (Dealer)

3.5.1 Der Dealer hat vor Beginn des Spiels das Kartendeck auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu prüfen. Sollte sich während eines Spiels dennoch herausstellen, dass ein unvollständiges Kartendeck verwendet wurde, so wird die aktuelle Hand annulliert und die Spieler erhalten ihre Einsätze zurück. Bei einem fehlerhaften Kartendeck wird die aktuelle Hand ordnungsgemäß zu Ende gespielt und erst im Anschluss das Kartendeck ausgetauscht. Bisher gespielte Hände behalten jedenfalls ihre Gültigkeit.

3.5.2 Eine Hand beginnt stets mit dem ersten Mischen („Shuffle“) des Dealers, die Grundeinsätze (Blinds bzw. Antes) müssen gleichzeitig getätigt werden. Sollte ein Blind-Raise erst nach dem ersten Mischen annonciert werden, so gilt dieser erst ab der nächsten Hand.

3.5.3 Bei vorübergehender Abwesenheit eines Spielers wird das Ante und/oder der Small bzw. Big Blind vom Dealer aus dem Stack eingezogen. An den Platz des abwesenden Spielers werden auch seine regulären Startkarten ausgegeben. Sollte ein Spieler, sobald alle Startkarten ausgeteilt wurden, nicht am Tisch sein, werden seine Karten vom Dealer eingezogen. Selbiges gilt auch bei dem Spieler, der den Big Blind geleistet hat oder durch den Einsatz des Antes bzw. Blinds All-In ist.

3.5.4 Wird eine Karte beim Austeilen der Starthände vom Dealer aufgedeckt, so ist diese Karte aus dem Spiel zu nehmen. Es wird normal weitergedealt, um den richtigen Verlauf der Karten beizubehalten. Der Spieler, dem die Karte aufgedeckt wurde, erhält jene Karte ausgeteilt, die als erste Burn Card vorgesehen war. Im Gegenzug dazu, wird die offene Karte als erste Burn Card verwendet. Der Spieler am Button kann durch diese Regelung auch zwei Karten hintereinander erhalten. Sollten beim Austeilen der Karten versehentlich zwei oder mehr Karten aufgedeckt werden, so wird auf „Misdeal“ entschieden und die Karten werden neu gemischt. Gleiches gilt, wenn die erste Karte vom Small oder Big Blind aufgedeckt wird („Blindschutzregel“).

3.5.5 Wird beim Austeilen der Startkarten eine Karte zuviel ausgegeben und ist eindeutig nachvollziehbar um welche Karte es sich hierbei handelt, so wird diese Karte als Burn Card verwendet. Ist die Kartenverteilung nicht rekonstruierbar oder werden zwei oder mehr Karten zuviel ausgeteilt, so wird auf „Misdeal“ entschieden. Dies ist ebenso der Fall, wenn die erste Karte der falschen Person zugeteilt wird, eine Person beim Austeilen der Karten ausgelassen wurde, eine Karte nicht in der richtigen Reihenfolge ausgegeben wurde oder der Dealer-Button falsch positioniert war.

3.5.6 Vergisst der Dealer vor dem Flop/Turn/River zu burnen, so ist/sind die aufgedeckte/n Karte/n zunächst jedem Spieler zu zeigen und anschließend als Burn Card beiseite zu legen. Danach wird die nächste Karte vom Deck im Sinne des ursprünglichen Kartenverlaufes als Gemeinschaftskarte aufgedeckt. Ist nach dem Flop nicht mehr nachvollziehbar welche die erste Gemeinschaftskarte war, so werden die drei aufgedeckten Karten verdeckt gemischt und aus diesen vom Dealer bzw. der Turnierleitung eine Burn Card bestimmt. Den Flop bilden dann die zwei übrigen Karten sowie die nächste Karte vom Deck.

3.5.7 Werden beim Flop versehentlich vier Karten aufgedeckt, so wird die vierte Karten jedem Spieler gezeigt und als Burn Card verwendet. Ist nicht nachvollziehbar welche Karte zuviel aufgedeckt wurde, so werden alle vier Karten verdeckt gemischt und vom Dealer bzw. der Turnierleitung eine Burn Card bestimmt. Die übrig geblieben drei Karten bilden den Flop.

3.5.8 Deckt der Dealer versehentlich den Flop auf bevor die Preflop-Setzrunde beendet ist, wird das Spiel annulliert und alle Spieler bekommen ihre bereits getätigten Einsätze zurück.

3.5.9 Deckt der Dealer versehentlich den Turn auf bevor die Setzrunde am Flop beendet ist, wird die verfrüht aufgedeckte Turnkarte vorerst beiseite gelegt und die Setzrunde abgeschlossen. Anschließend wird erneut geburnt und die ursprüngliche Riverkarte als Turnkarte aufgedeckt. Es folgt eine weitere Setzrunde und anschließend wird die beiseite gelegte Karte mit dem verbleibenden Deck gemischt und der River ohne zu burnen aufgedeckt. Damit erhält die verfrüht aufgedeckte Karte die Chance wieder als Community Card genutzt zu werden.

3.5.10 Deckt der Dealer versehentlich den River auf bevor die Setzrunde am Turn beendet ist, wird vorerst die Setzrunde abgeschlossen. Anschließend wird das verbleibende Deck inklusive der verfrüht aufgedeckten Riverkarte gemischt und der River ohne zu burnen aufgedeckt. Damit erhält die verfrüht aufgedeckte Karte die Chance wieder als Community Card genutzt zu werden.

3.5.11 Der Dealer darf zu keinem Zeitpunkt Auskunft über die Höhe des Pots geben. Fragt ein Spieler nach der Potgröße, so ist der Dealer angehalten diesen aufzufächern um eine bessere Übersicht zu geben.

3.5.12 Wenn ein Spieler nicht Auskunft über die Größe seines Stacks geben will, so ist der Dealer berechtigt die Chips zu zählen und entsprechende Information an die Gegenspieler weiter zu geben.

3.5.13 Der Dealer ist dafür verantwortlich ein(e) sog. „String Bet“ bzw. „String Raise“ zu annoncieren. Als String Bet/Raise wird ein fehlerhafter Einsatz bezeichnet, bei dem das Setzen der Chips nicht in einer Bewegung durchgeführt wird. Der Einsatz wird dann auf jenen Betrag festgelegt, den der Spieler noch in einer Bewegung gesetzt hat.

3.5.14 In jenen Fällen, in denen eine Hand frühzeitig beendet ist, dürfen keine weiteren Community Cards aufgedeckt werden. Sog. „Rabbit-Hunting“ ist daher nicht gestattet.

3.6 Turnierbestimmungen

3.6.1 Bei allen Turnieren kommt das Regelwerk der APSA zur Anwendung. Zudem bestimmt die APSA bei allen Live-Events Schiedsrichter (Floorman), welche berechtigt sind die Regeln im Bedarfsfall nach ihrem Ermessen auszulegen bzw. zu ändern. Für die Entscheidungen der Schiedsrichter hat die Berücksichtigung der Fairness und die beste Lösung im Sinne des Spiels höchste Priorität. In strittigen Situationen ist das Spiel sofort anzuhalten und ein Schiedsrichter zu konsultieren. Entscheidungen und/oder ausgesprochene Strafen sind endgültig und können nachträglich nicht angefochten werden.

3.6.2 Schiedsrichter können für jegliche Verletzung der Regeln Strafen (sog. „Penalty“) verhängen. Angefangen bei einer Verwarnung, über eine Spielsperre für eine oder mehrere Button-Runden (sog. „Orbits“) bis hin zur Disqualifikation kann das Ausmaß einer Strafe unterschiedlich hoch sein. Es obliegt dem Schiedsrichter die Höhe des Penaltys festzulegen. Für die Dauer einer Spielsperre hat der betroffene Spieler den Tisch zu verlassen, Startkarten werden jedoch regulär ausgeteilt. Bei einer Disqualifikation gilt der betroffene Spieler als ausgeschieden und seine Chips werden eingezogen. Bisher erbrachte Leistungen können ihre Gültigkeit verlieren.

3.6.3 Jeder Spieler nimmt unter dem Gesichtspunkt des Fair-Play-Gedankens teil. Ein absichtliches Falschspielen, das Entfernen von Turnierchips oder die Weitergabe dieser an andere Spieler, bewusstes Zusammenspiel (sog. „Softplay“, „Collusion“ oder „Chipdumping“) und ähnliches wird mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet. Gleiches gilt für das Spielen unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss.

3.6.4 Wiederholte Verstöße gegen die Poker-Etikette durch schlechtes Benehmen bzw. Fehlverhalten werden mit einem Penalty geahndet. Beispiele hierfür wären das Berühren fremder Karten/Chips, absichtliche Spielverzögerung, ständiges Reden, Kritisieren der gegnerischen Spielweise, Missachtung der Spielreihenfolge, etc.

3.6.5 Jeder Spieler hat den Anweisungen der Turnierleitung Folge zu leisten und ihr nach bestem Wissen und Gewissen in deren Tätigkeiten zu unterstützen.

3.6.6 Die Turnierleitung und der Veranstalter haften den Turnierteilnehmern gegenüber nicht auf Schadenersatz, es sei denn, sie oder ihre Gehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

3.6.7 Turniertermine sowie Austragungsorte können im Bedarfsfall kurzfristig geändert bzw. abgesagt werden.

3.6.8 Die Anmeldung zu Live-Turnieren erfolgt online über ein entsprechendes Formular, die Anmeldung zu Online-Turnieren erfolgt direkt über die Partnerplattform und ist bis zum jeweils genannten Nennschluss möglich. Bei der Teilnahme an einem Online-Turnier ist der Spieler dazu verpflichtet seinen Screenname (Benutzernamen) unverzüglich der APSA per E-Mail bekannt zu geben. Weiters ist es nicht gestattet das Zugangspasswort zu den Online-Turnieren an Nicht-Lizenzspieler weiterzugeben.

3.6.9 Die Höhe des Nenngeldes sowie die Zahlungsmodalitäten werden auf der APSA-Homepage veröffentlicht.

3.6.10 Die Turniermodalitäten (Startstack, Blindlevels, etc.) sind der APSA-Homepage bzw. der Turnierlobby in der Pokersoftware zu entnehmen.

3.6.11 Bei allen Turnieren werden Punkte für die Österreichische Rangliste (Austrian Ranking) gemäß Punkt 4 des APSA Regulativs vergeben.

3.6.12 Bei den Österreichischen Poker-Staatsmeisterschaften erhält der Sieger des Einzelbewerbs den Titel „Österreichischer Poker-Staatsmeister“ und der Sieger des Teambewerbs „Österreichischer Poker Team-Staatsmeister“. Österreichischer Poker-Staatsmeister können nur Personen werden, welche die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder unmittelbar vor den Österreichischen Staatsmeisterschaften mindestens 3 Jahre ununterbrochen den Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Der Sieger des Einzelbewerbs erhält zusätzlich als Auszeichnung den offiziellen APSA Championship-Belt, den er bis zur Titelverteidigung im Folgejahr behalten darf. Im Falle eines Nichtantretens hat er den Championship-Belt zeitgerecht an die APSA zurückzugeben.

3.6.13 Wenn ohne Dealer gespielt wird, müssen die Spieler selbst diese Funktion übernehmen. Bis zum ersten Ausscheiden eines Spielers wechselt die Funktion des Dealers nach jeder gespielten Hand im Uhrzeigersinn. Jener Spieler, der als Erstes ausscheidet übernimmt die Dealer-Funktion solange, bis der nächste Spieler seine gesamten Chips verloren hat. Dieser wird nun Dealer bis erneut ein Spieler ausscheidet, usw.

3.6.14 Bei einem Freezeout-Turnier wird solange gespielt, bis ein Teilnehmer alle sich im Umlauf befindenden Turnierchips, gewonnen hat. Bei entsprechend großer Teilnehmerzahl wird auf mehreren Tischen gleichzeitig gestartet. Sobald Spieler ausgeschieden sind, werden die Tische nach und nach zusammengelegt. Die Sitzreihenfolge wird mittels Ziehen von Platzkarten bzw. per Zufall ermittelt.

3.6.15 Im späteren Turnierverlauf sind Chips mit zu niedrigen Werteinheiten nicht mehr sinnvoll. Daher werden diese mit Chips größerer Werteinheiten ausgetauscht. Wenn bei diesem Vorgang der Betrag des Chips mit der höheren Wertigkeit nicht exakt erreicht werden kann, erfolgt ein sog. „Chip Race“. Dabei erhält jeder Spieler – beginnend bei Platz 1 – für jeden übrig gebliebenen Chip mit der niedrigen Wertigkeit eine Karte, wobei jeder Spieler zunächst all seine Karten erhält bevor der nächste Spieler bedient wird. Jene Spieler mit den höchsten Karten (bei gleich hohen Karten zählt die Kartenspielfarbe mit folgender Reihenfolge: Pik, Herz, Karo, Kreuz) erhalten den höherwertigen Chip. Ein Spieler kann maximal einen höherwertigen Chip erhalten. Sollte ein Spieler insgesamt nur noch einen Chip übrig haben und das Chip Race verlieren, erhält er dennoch einen Chip von der kleinsten im Spiel befindenden Werteinheit. Die Zahl der höherwertigen Chips orientiert sich an dem kumulierten, auf die nächsthöhere Werteinheit aufgerundeten Betrag, den die gesamten Chips mit den niedrigeren Werteinheiten ergeben.

3.6.16 Nach der letzten gespielten Hand vor einer Turnierpause verbleibt der Dealer-Button an seiner letzten Position. Erst bei der Fortsetzung des Turniers wird der Button weitergegeben.

3.6.17 Werden Tische ausgeglichen („Table Balance“), wechselt immer der Spieler in der Position des Big Blinds in den Big Blind bzw. in die schlechteste Position am neuen Tisch. Die einzigen Positionen in denen ein Spieler nicht einsteigen darf sind der Small Blind bzw. zwischen Dealer-Button und Small Blind. In der darauf folgenden Hand überspringt der Button den neuen Spieler und ab diesem Zeitpunkt erhält der neue Spieler auch Karten. Die Auswahl, von welchem Tisch der Spieler genommen bzw. auf welchen Tisch er gesetzt wird, ist durch die Turnierleitung festgelegt.

3.6.18 Wird ein Tisch aufgelöst, können die Spieler auf dem neuen Tisch in jeder Position einsteigen und übernehmen die Rechte und Pflichten des neuen Platzes. Die einzige Position in der sie keine Karten erhalten, ist zwischen Dealer Button und Small Blind. In der darauf folgenden Hand überspringt der Button den neuen Spieler und ab diesem Zeitpunkt erhält der neue Spieler auch Karten.

3.6.19 Sobald der Finaltisch erreicht wird werden die Plätze neu gelost und der Dealer-Button befindet sich auf Platz 1.

3.6.20 Zuschauer an den Pokertischen sind erlaubt, sie dürfen jedoch nicht am Spieltisch Platz nehmen. Weiters dürfen sie in keiner Weise in das Spielgeschehen eingreifen. Sollte sich ein Spieler durch die Anwesenheit von Zuschauern belästigt, bedrängt, gestört oder abgelenkt fühlen, ist von ihm ein Oberschiedsrichter zu kontaktieren.

3.6.21 Die zu verwendenden Sprachen am Tisch sind Deutsch und Englisch. Weiters ist es erlaubt Poker-Fachvokabular zu verwenden. Sollte ein Spieler der deutschen oder englischen Sprache nicht mächtig sein, hat er sich unbedingt vor Turnierbeginn mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

3.6.22 Am Turniertisch dürfen sich keine anderen Chips als jene, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten werden, befinden. Ausgenommen hiervon ist ein Card-Protector pro Spieler. Auch andere Gegenstände sind am Turniertisch nicht bzw. nur nach Rücksprache mit der Turnierleitung gestattet.

3.6.23 Ein Spieler, der bei einem Tischwechsel oder bei einer Tischauflösung absichtlich die Blinds umgeht, muss die Blinds nachbringen und erhält ein Penalty.

3.6.24 Ein Spieler darf zu keiner Zeit Chips einstecken oder verborgen transportieren. Chips, die eingesteckt wurden, werden aus dem Turnier genommen. Wechselt ein Spieler den Tisch, so muss dieser seine Chips stets in einem Rack oder ähnlichem Behälter transportieren.

3.6.25 Sobald ein Spieler ausgeschieden ist, hat er sich bei Live-Turnieren entweder in der am Tisch befindenden Rundenkarte einzutragen oder bei der Turnierleitung zu melden, um in die Ergebnisliste aufgenommen zu werden.

3.6.26 Das Telefonieren, Senden von SMS und jede andere Art technischer Kommunikation ist am Tisch nicht gestattet.

3.6.27 Während des gesamten Turniers haben die Teilnehmer die Möglichkeit sich kulinarisch zu versorgen. Das Essen und Trinken an den Tischen ist in Maßen gestattet. Sollte es der Turnierort erlauben, so dürfen auch selbst mitgebrachte Speisen und Getränke konsumiert werden. An Spielorten mit Konsumationspflicht (in der Regel in jedem Lokal) muss diese auch eingehalten werden.

3.6.28 Das Rauchen an den Turniertischen ist nicht erlaubt.

4 Österreichische Rangliste

Die Austrian Pokersport Association führt eine bundesweite Rangliste, die einen sportlichen Vergleich zwischen den Spielern schaffen soll. Das sog. „Austrian Ranking“ ist die Österreichische Rangliste für alle Einzelspieler, die Mitglied in einem Pokerverein sind. Punkte für das Austrian Ranking werden bei den Österreichischen Poker-Staatsmeisterschaften, den vier APSA Grand Slams und den Austrian Ranking Online Turnieren vergeben.

4.1 Bei den Austrian Ranking Online Turnieren fallen rund 30% aller Teilnehmer in die Punkteränge. Zusätzlich erhält jeder Spieler unabhängig von seiner Platzierung 5 Bonuspunkte für seine Teilnahme. Die Formel für die Berechnung der Ranglistenpunkte berücksichtigt die Spieleranzahl sowie die Endplatzierung und lautet 7*(√Spieleranzahl)/(√Endplatzierung). Auf der Homepage der APSA befindet sich ein „Points Calculator“, mit dem die jeweils zu erreichenden Punkte berechnet werden können.

4.2 Die Punktevergabe bei den Österreichischen Poker-Staatsmeisterschaften und den APSA Grand Slams erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie jene bei den Austrian Ranking Online Turnieren, jedoch werden aufgrund der Bedeutung dieser Events sowohl die Bonuspunkte als auch die erreichten Punkte auf Grundlage der Endplatzierung mit dem Faktor 2 bzw 1,5 multipliziert.

4.3 Nach Ende der Spielsaison reduziert sich die Anzahl der gesammelten Ranglistenpunkte auf 50%, nach dem zweiten Jahr auf 25% und verfällt schließlich nach dem dritten Jahr zur Gänze. Die Spielsaison beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember eines Jahres.

5 Österreichisches Poker-Nationalteam

Die Austrian Pokersport Association nominiert das Österreichische Poker-Nationalteam und entsendet dieses zu Vergleichswettkämpfen gegen andere Nationen sowie zu Großveranstaltungen der International Federation of Poker wie beispielsweise den offiziellen Poker-Weltmeisterschaften oder den World Mind Sports Games.

5.1 Die Spieltermine des Österreichischen Poker-Nationalteams werden auf der APSA-Homepage veröffentlicht und können im Bedarfsfall kurzfristig geändert oder abgesagt werden.

5.2 Die Turniermodalitäten (Startstack, Blindlevels, etc.) sind der APSA-Homepage zu entnehmen.

5.3 Die Spieler des Österreichischen Poker-Nationalteams müssen die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder unmittelbar vor dem Nationalteameinsatz mindestens 3 Jahre ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

5.4 Die Nominierung in das Poker-Nationalteam erfolgt durch den Nationalteamtrainer, welcher ebenfalls den Teamkapitän zu bestimmen hat. Es dürfen ausnahmslos Spieler in das Österreichische Poker-Nationalteam einberufen werden, die in der Österreichischen Rangliste (Austrian Ranking) vertreten sind, welche als Grundlage herangezogen wird. Weiters können auch Leistungen in nationalen und regionalen Ligen berücksichtigt sowie Erfolge bei sonstigen Live- und Online-Turnieren herangezogen werden.

5.5 Die Größe des Nationalteams richtet sich nach dem Charakter der internationalen Veranstaltung.

5.6 Jeder Nationalteamspieler hat das Recht seine Nominierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5.7 Ein Spieler kann jederzeit die Zugehörigkeit zum Kader verlieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die persönlichen sportlichen Leistungen den Ansprüchen nicht genügen oder gegen das APSA-Regulativ verstoßen wird.

5.8 Die Zugehörigkeit zum Kader der Nationalmannschaft garantiert nicht die Entsendung zu internationalen Wettkämpfen.

5.9 Der Einsatz in der Nationalmannschaft verpflichtet die Spieler die Interessen der APSA und des nationalen Pokersports zu wahren und zu vertreten.

5.10 Der Teamchef ist berechtigt über sämtliche Einsätze der Teamspieler zu entscheiden und Spieler gegebenenfalls aus dem Bewerb zu nehmen. Kaderspieler unterziehen sich den Anweisungen des Teamchefs und des APSA Präsidenten.

5.11 Wurde dem Nationalteam Kleidung und/oder Zubehör von der APSA zur Verfügung gestellt, ist dieses während des Wettbewerbs (inkl. Eröffnungsfeier und Siegerehrung) zu verwenden.

5.12 Kaderspieler sind nicht berechtigt eigene Sponsoren-Logos auf ihnen zur Verfügung gestellter Nationalteamkleidung anzubringen.

Mag. Martin Sturc
Präsident
martin.sturc@apsa.co.at
+43 699 11250150
Jakob Enders
Vizepräsident
jakob.enders@apsa.co.at
+43 699 11807881
Martin Grath
Pressesprecher
martin.grath@apsa.co.at
+43 676 9275125
Sabrina Felber
Administration
sabrina.felber@apsa.co.at
+43 676 3771866
Jörg Liwa
IT Management
joerg.liwa@apsa.co.at
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Hier ist Platz für dein persönliches Feedback. Wir freuen uns über Wünsche, Beschwerden und Anregungen zu sämtlichen APSA Aktivitäten und bedanken uns im Vorhinein für dein Kommentar.

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    Datenschutzerklärung der Austrian Pokersport Association (APSA)

    Die Austrian Pokersport Association (APSA) ist sich ihrer großen Verantwortung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bewusst und verpflichtet sich daher im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur vollständigen Einhaltung von Datenschutzrechten. Die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre eines jeden Einzelnen zu wahren, ist für uns oberste Priorität im Umgang mit personenbezogenen Daten.

    Wir handeln hierbei nach den Grundsätzen von Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Speicherbegrenzung und Datensicherheit.

    Die vorliegende Datenschutzerklärung dient dazu, unseren MitgliederInnen, FunktionärInnen, InteressentInnen, SpielerInnen und TeilnehmerInnen über alle Aspekte der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren (Transparenz) und ihnen den Zugang zu ihren Rechten und Möglichkeiten im Rahmen der Datenschutzbestimmungen zu erleichtern.
    Es werden auch jene Maßnahmen beschrieben, die wir ergriffen haben, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu schützen.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird von uns ausschließlich für die Zwecke erhoben und verarbeitet, die vor der Erhebung der Daten festgelegt wurden. Wir verarbeiten nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung unserer Leistungen und für die Verwaltung von MitgliederInnen, FunktionärInnen, InteressentInnen, SpielerInnen und TeilnehmerInnen benötigt werden. Dies nur solange, wie die Leistung bezogen wird oder wir durch gesetzliche Bestimmungen dazu verpflichtet sind.
    Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im EU-Inland.

    Diese Datenschutzerklärung gilt für die Websites http://www.apsa.co.at.at, http://www.pokeristdenksport.at, http://www.staatsmeisterschaften.at der APSA. Einzelne Seiten können Links auf andere AnbieterInnen innerhalb und außerhalb der APSA enthalten, auf die sich die Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Für diese Inhalte übernehmen wir keine Haftung.

    Rechtliche Grundlagen unserer Datenverarbeitungen

    Wir verarbeiten folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:

    1. Daten von MitgliederInnen, FunktionärInnen und SpielerInnen,
    2. Daten von InteressentInnen, MitdiskutantInnen und InformationsbezieherInnen,

    Die Datenverarbeitungen beruhen auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

    1. Personenbezogene Daten von MitgliederInnen und FunktionärInnen dürfen zur Anfertigung, Durchführung und Beendigung eines Vertrages verarbeitet werden. Dies beinhaltet die Betreuung des jeweiligen Vertragspartners, vorausgesetzt, dass diese im Zusammenhang mit dem Vertragszweck ist. Als Rechtsgrundlage dienen die Vertragsvereinbarungen mit unseren MitgliederInnen und FunktionärInnen.
    2. Die Verwaltung von MitgliederInnen, FunktionärInnen und SpielerInnen gehört zum ureigensten Tätigkeitsbereich eines Sportvereins und ist einerseits durch Art 6 Abs 1 lit a DSGVO , (Vertragserfüllung) und andererseits durch durch Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen) gedeckt.
    3. Personenbezogenen Daten die von den Betroffenen selbst bereit gestellt wurden, wobei sie zu deren Verarbeitung für den jeweiligen Zweck ausdrücklich einwilligen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

    Auftragsverarbeiter

    Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt vor, wenn ein Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird, ohne dass ihm die Verantwortung für den zugehörigen Geschäftsprozess übertragen wird. In diesen Fällen schließen wir mit dem externen Auftragsverarbeiter eine Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung ab. Dabei behalten wir die volle Verantwortung für die datenschutzrechtlich korrekte Durchführung der Datenverarbeitung. Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten.

    Wir arbeiten nur mit Auftragsverarbeitern (wie z.B. Druckereien oder Versandagenturen) zusammen, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Verarbeitung, im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgen und den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten. Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt nur auf Grundlage eines Vertrages mit uns, welcher die Dauer, die Art und den Zweck der Verarbeitung genau festlegt. Alle Auftragsverarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten und überprüfen, kontrollieren regelmäßig, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

    Datenarten und Zweck der Verarbeitung

    Personenbezogene Daten unserer InteressentInnen, MitgliederInnen, FunktionärInnen und MandatarInnen sowie Finanzdaten werden zum Zweck der Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung und Mitgliederinformation von uns erhoben und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer ihrer Mitgliedschaft bzw. solange noch Ansprüche aus der Mitgliedschaft bestehen, gespeichert.

    Dauer der Datenspeicherung

    Wir speichern personenbezogene Daten nur solange, wie sie für den Zweck der Verarbeitung benötigt werden und gesetzliche Ansprüche bestehen können, bzw. solange es uns gesetzliche Bestimmungen vorschreiben. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht.

    Zum Beispiel müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Aufbewahrungspflichten) des Unternehmensgesetzbuches (§ 212 UGB) und der Bundesabgabenordnung (§ 132 BAO) für Rechnungs- und Finanzdaten die betreffenden personenbezogenen Daten für 7 Jahre gespeichert werden.

    Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Besuch unserer Website

    Wenn Sie unsere Website besuchen, speichern unsere Webserver temporär jeden Zugriff in einer Protokolldatei. Folgenden Daten werden dabei erfasst und gespeichert:

    • IP-Adresse des anfragenden Rechners
    • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
    • Name und URL der abgerufenen Daten
    • Übertragene Datenmenge
    • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
    • Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystems
    • Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
    • Name Ihres Internet-Zugangs-Providers

    Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zum Zweck, die Nutzung der Website zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), der Systemsicherheit, der technischen Administration der Netzinfrastruktur sowie zur Optimierung des Internetangebotes. Die IP-Adresse wird nur bei Angriffen auf unsere Netzinfrastruktur ausgewertet.

    Bei der Erstellung von unseren Homepages wurde speziell darauf Bedacht genommen, keine Daten von Websitebesuchern an Web-Konzerne, im Speziellen Google, Facebook, Twitter & Co. weiterzugeben oder für sie einsehbar zu machen.

    Der gesamte Website-Inhalt kann deshalb komplett ohne Verbindungsaufbau zu Dritten bzw. ohne eingebettete Elemente von Dritten angesehen und in vollem Umfang genutzt werden. Sollte ein Besucher wünschen, Funktionen wie z.B. Facebook – Like-Buttons zu verwenden, so erfolgt die Aktivierung der Funktionalität erst nach explizitem Klick auf die entsprechenden Icons. Auch angezeigte Social Media Inhalte wie z.B. Flickr Bilder oder Twitter Posts werden nicht von diesen Plattformen geladen, sondern auf Zwischen-Servern abgelegt und von dort ausgeliefert. Damit wird verhindert, dass Dritte mit-messen können, wer ihre Inhalte im Rahmen des Besuchs von unserer Website ansieht.

    Facebook

    Diese Website verwendet sogenannte „Social-Plug-Ins“ (in der Folge auch kurz „Plug-Ins“ genannt) des sozialen Netzwerkes Facebook, das von der Facebook Inc., 1601 Willow Road, Manlow Park, Kalifornien, USA, (in der Folge auch kurz „Facebook“ genannt) betrieben wird. Die Plug-Ins sind mit einem Facebook-Logo, dem Facebook-Like-Button oder in dem Zusatz „soziales Plug-In von Facebook“ bzw. „Facebook Social Plug-in“ gekennzeichnet. Eine Übersicht über die Facebook-Plug-Ins und deren Aussehen finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins.

    Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plug-In enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Facebook her. Der Inhalt des Plug-Ins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Profil besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information, einschließlich Ihrer IP-Adresse, wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in die USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Profil unmittelbar zuordnen. Wenn Sie mit den Plug-Ins interagieren, z.B. den „Gefällt mir“-Button bestätigen oder einen Kommentar abgeben, wird dieser Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden außerdem auf Ihrem Facebook-Profil veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook unter https://www.facebook.com/policy.php. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über den Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Facebook-Profil zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie das Laden des Facebook-Plug-Ins auch mit Addons zu Ihrem Browser komplett verhindern können.

    Twitter

    Auf unseren Seiten sind Funktionen des sozialen Netzwerkes „Twitter“ eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion “Re-Tweet” werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.

    Google-Analytics

    Diese Website benutzt Google-Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google-Analytics verwendet Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse Ihrer Benutzung der Website ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Wir haben die Aktivierung der IP-Anonymisierung für Ihre Website aktiviert, sodass Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt wird. Lediglich in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und erst dort gekürzt. Google benutzt diese Informationen in unserem Auftrag, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für uns zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundenen Dienstleistungen uns zu erbringen. Die im Rahmen von Google-Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

    Cookies

    Bereits beim erstmaligen Besuch unserer Website können Sie auf die Verwendung von Cookies aufmerksam gemacht werden. Cookies sind kleine, temporär abgelegte Textdateien, die von Websites an den Browser gesendet und gespeichert werden, wenn der Benutzer die Website besucht. Wenn der Benutzer dann die gleiche Website das nächste Mal aufruft, werden diese Cookies zurück an die Website gesendet.

    Die Nutzer können auf den Einsatz der Cookies Einfluss nehmen. Die meisten Browser verfügen eine Option mit der das Speichern von Cookies eingeschränkt oder komplett verhindert wird. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung und insbesondere der Nutzungskomfort ohne Cookies eingeschränkt werden kann.

    Datensicherheitsmaßnahmen

    Die personenbezogenen Daten, die von uns verarbeitet werden, werden mit besonderer Sorgfalt sowohl auf technischer als auch organisatorischer Ebene aufbewahrt und gesichert. Sie sind vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschützt und wir stellen sicher, dass ihre Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind.
    Alle unsere Auftragsverarbeiter sind aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit uns dazu verpflichtet, ebenfalls alle technischen und organisatorischen Maßnahmen für eine sichere Verarbeitung zu ergreifen. Dies wird regelmäßig von einem unserer Verantwortlichen überprüft.

    Meldungsverpflichtung

    Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind wir verpflichtet unverzüglich die Datenschutzbehörde von dieser Verletzung zu benachrichtigen. Ist anzunehmen, dass durch eine solche Verletzung Personen in ihrer Privatsphäre oder die personenbezogenen Daten selbst beeinträchtigt werden, kann die Datenschutzbehörde – nach Berücksichtigung der wahrscheinlichen nachteiligen Auswirkungen der Verletzung – uns auffordern, eine Benachrichtigung der betroffenen Personen durchzuführen.

    Information über Betroffenenrechte

    Als Betroffene/r steht Ihnen ein Auskunftsrecht bezüglich der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, ein Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten, auf Einschränkung und Widerspruch der Verarbeitung und auf Löschung zu. Um diese Rechte ausüben zu können, müssen Sie in geeigneter Form ihre Identität nachweisen.
    Unsere Auskunft wird die verarbeiteten Daten, die Informationen über deren Herkunft, allfällige Empfänger oder Empfängerkreise von Übermittlungen, den Zweck der Datenverwendung sowie die Rechtsgrundlagen hierfür in allgemein verständlicher Form anführen. Auf Ihr Verlangen sind auch Namen und Adressen von Auftragsverarbeitern bekannt zu geben.
    Als Auskunftswerber haben Sie am Auskunftsverfahren in einem Ihnen zumutbaren Ausmaß mitzuwirken, um ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Aufwand beim Verantwortlichen der Datenverarbeitung zu vermeiden.
    Innerhalb von einem Monat nach Einlangen Ihres Begehrens werden wir die Auskunft erteilen oder schriftlich begründen, warum sie nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann.
    Zur Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Richtigstellung oder Löschung oder wenn Sie weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende dieser Datenschutzerklärung.

    Die Datenschutzbehörde (DSB)

    Im Falle einer vermeintlichen Unzulänglichkeit des Schutzes personenbezogener Daten besteht für Betroffene die Möglichkeit Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (http://www.dsb.gv.at) zu erheben.

    Änderung dieser Datenschutzerklärung

    Da diese Hinweise der jeweils aktuellen Rechtslage unterliegen und die Leistungen der APSA fortlaufend weiterentwickelt werden, behalten wir uns vor, diese Datenschutzerklärung künftig entsprechend zu ändern. Wir empfehlen, diese Datenschutzerklärung regelmäßig zu lesen, um über den Schutz von uns erfassten personenbezogenen Daten auf dem Laufenden zu bleiben.

    Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten

    Austrian Pokersport Association
    Döblinger Hauptstraße 17/3/5
    A – 1190 Wien
    Präsident: Mag. Martin Sturc
    Telefon: +43 699 11 250 150
    E-Mail: office@apsa.co.at

    Organigramm

    Die Austrian Pokersport Association (APSA) ist der österreichische Fachverband des Pokersports. Ordentliche Mitglieder sind insgesamt 8 Landesverbände, der Digital Poker Club sowie die Österreichische Poker-Bundesliga.

    Jeder österreichische Pokerverein kann eine Mitgliedschaft beim jeweiligen Landesverband beantragen und erhält bei Aufnahme auch den Status eines außerordentlichen Mitglieds der APSA. Zudem hat jeder Club die Möglichkeit an der Österreichischen Poker-Bundesliga teilzunehmen.

    Einzelspieler, die gerne einem Verein beitreten wollen, finden im Vereinsregister eine Liste aller österreichischen Pokervereine mit entsprechenden Kontaktdaten. Wer in seiner näheren Umgebung keinen Verein hat, kann auch dem Digital Poker Club beitreten und dadurch ebenfalls alle Vorteile einer Mitgliedschaft genießen. Alle Informationen hierzu befinden sich im Menüpunkt Members.

    Sowohl natürliche als auch juristische Personen haben zudem die Möglichkeit Ehren- oder Fördermitglied der APSA zu werden. Weitere Informationen hierzu befinden sich im Menüpunkt Members.

    organigramm

    APSA WPSV NÖPSV ÖPBL Digial Poker Club Alle Vereine aus Wien Alle Vereine aus Niederösterreich Alle Vereine aus Burgenland Alle Vereine aus Oberösterreich Alle Vereine aus Kärnten Alle Vereine aus Salzburg Alle Vereine aus Tirol Alle Vereine aus Vorarlberg Alle Vereine der APSA Einzelspieler ohne Verein

    Poker-BundesligaDie Österreichische Poker-Bundesliga (ÖPBL) wurde 2008 gegründet und ist als eigenständiger Verband in die Struktur der Austrian Pokersport Association eingegliedert. Zu den Aufgaben zählen die Planung, Organisation und Durchführung einer bundesweiten Meisterschaft für Pokervereine und damit die Förderung von Poker als Denksport.

    Alle Informationen zu den teilnehmenden Vereinen, Tabellen und aktuelle Spielberichte befinden sich auf der offiziellen Website unter www.pokerbundesliga.co.at.

    Die Landesverbände wurden im Zuge des österreichweiten Strukturaufbaus gegründet und sollen in den nächsten Wochen und Monaten durch kompetentes und motiviertes Personal in den jeweiligen Bundesländern besetzt werden. Die Landesverbände sind die Interessensvertretung der ihr angeschlossenen Pokervereine und haben zudem Stimmrecht in der Generalversammlung der APSA.

    WPSVWiener Pokersport Verband
    BPSV … Burgenländischer Pokersport Verband
    NÖPSVNiederösterreichischer Pokersport Verband
    OÖPSV … Oberösterreichischer Pokersport Verband
    KPSV … Kärntner Pokersport Verband
    SPSV … Salzburger Pokersport Verband
    TPSV … Tiroler Pokersport Verband
    VPSV … Vorarlberger Pokersport Verband

    Bei Interesse an der Führung eines Landesverbandes bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail an office@apsa.co.at.

    Digital Poker ClubDer Digital Poker Club wurde für all jene Pokerspieler gegründet, die keinen Verein in ihrer unmittelbaren Umgebung haben aber dennoch Teil der APSA Community sein wollen. Als Mitglied des Digital Poker Clubs kann man zwischen den verschiedenen APSA Spielerlizenzen wählen und kommt dadurch ebenfalls in den Genuss zahlreicher Vorteile. Zudem unterstützt man mit seiner Mitgliedschaft die APSA bei der Etablierung von Poker als Denksport.

    Hier kannst du dich als Einzelspieler registrieren. Weitere Informaionen findest du im Vereinsprofil und auf der offiziellen Facebook-Seite.

    Die heimischen Pokervereine bilden die Basis der Verbandsstruktur. Jeder Club kann eine ordentliche Mitgliedschaft beim jeweiligen Landesverband beantragen und erhält zudem den Status eines außerordentlichen Mitglieds der APSA. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Mitglied der Österreichischen Poker-Bundesliga zu werden, um an der offiziellen Poker-Vereinsmeisterschaft Österreichs teilnehmen zu können.

    Einzelspieler, die gerne einem Verein beitreten wollen, finden im Vereinsregister eine Liste aller österreichischen Pokervereine mit entsprechenden Kontaktdaten.

    Geschichte

    Erstmals organisiert die APSA ein Poker Camp mit zahlreichen Seminaren und Workshops zur Leistungsoptimierung – Patrick Nally wird als Präsident des internationalen Pokerverbandes wiedergewählt – Die IFP ändert ihren Namen in International Federation of Match Poker (IFMP), erhält den „Observer Status“ beim Weltsportverband und unterliegt ab sofort dem Code der World Anti Doping Agency – Österreich nimmt am IFMP Nations Cup in Oxford teil, welchen das Nationalteam aus Irland für sich entscheiden kann – Lukas Nahlik holt die „Player of the Year“-Wertung und schließt das Jahr als Nummer 1 im Austrian Ranking ab.

    Die APSA erweitert ihr Angebot an Live-Events und führt in Kooperation mit den Mitgliedsvereinen erstmals A-Turniere durch – Der Österreichische Poker Cup feiert Premiere, den historisch ersten Finalsieg holt der Elite Poker Club Vienna – Der Poker Club 7-3 All In holt den Titel in der Österreichischen Poker-Bundesliga – Matthias Hofer wird Staatsmeister im Einzel, der Teambewerb geht an Julian Frankenberger, Lukas Neuhauser und Oliver Vokoun – Wolfgang Letocha wird „Player of the Year“ und beendet das Jahr als Nummer 1 im Austrian Ranking.

    Die APSA startet eine Bürgerinitiative zur Anerkennung von Poker als Denksport – APSA Präsident Martin Sturc veröffentlicht seine Magisterarbeit und belegt, dass Poker kein Glücksspiel ist – Mit Alex Bös und Jef Islam werden zwei neue Nationalteamtrainer vorgestellt, die ihr Wissen bei monatlichen Kadertrainings weitergeben – Die APSA organisiert eine Networking-Veranstaltung und einen Zukunftsworkshop für heimische Vereinsobleute – Vienna Calling wird zum zweiten Mal Meister der Österreichischen Poker-Bundesliga – Matthias Freund wird Österreichischer Staatsmeister im Einzel, der Teambewerb geht an Stefan Losko, Dominik Laaber und Martin Steigberger – Thomas Nemeth gewinnt die „Player of the Year“-Wertung – Christian Faustin schließt das Jahr wie in der Saison zuvor als Nummer 1 im Austrian Ranking ab.

    Die APSA durchläuft einen Verbandsoptimierungsprozess und formuliert Stellenausschreibungen für ehrenamtliche Mitarbeiter – APSA Präsident Martin Sturc referiert bei der Austrian Gaming & Betting Conference über den Geschicklichkeitsfaktor im Pokerspiel – Ein neues Membership-Modell für Einzelspieler wird gelauncht – Mit regelmäßigen Trainingsturnieren, den APSA Grand Slams und den APSA Finals werden neue Turnierformate vorgestellt – Die Österreichische Rangliste wird in Herren und Damen unterteilt, zudem wird eine “Player of the Year”-Wertung eingeführt – Der Digital Poker Club wird in die APSA Struktur integriert und dient als Heimat aller österreichischen Pokerspieler ohne Verein in ihrer Umgebung – Die APSA Pokerseminare werden erstmals per Webkonferenz online abgehalten – Der Poker Club 7-3 All In holt sich den Meistertitel in der Österreichischen Poker-Bundesliga – Florian Ferstl wird Österreichischen Einzel-Staatsmeister 2015 – Gerhard Bina, Andreas Hanel und Hans Stadler gewinnen den Teambewerb der Austrian Poker Masters – Roman-Rainer Röh wird “Player of the Year” – Christian Faustin beendet das Jahr als Nummer 1 des Austrian Rankings. Zu den News 2014

    Die APSA führt erstmals Spielerlizenzgebühren ein und vergibt MemberCards – Die neue Website mit verbessertem Design, übersichtlicher Struktur, mehr Inhalten und zahlreichen Features geht online – Ein neues Verbandsleitbild wird in Zusammenarbeit mit zahlreichen Vereinsobmännern erstellt – Das APSA Regelwerk wird den Standards des International Rule Books der IFP angepasst – In Zusammenarbeit mit dem Gaming Institute wird auf Mallorca ein Poker Camp organisiert – Die IFP veranstaltet auf Zypern erstmals den European Nations Cup – Mit der “Bounty on President”-Turnierserie startet im Montesino Wien eine Vereinspromotion – Sportmarketingexperte Patrick Nally wird neuer Präsident der International Federation of Poker – Alexandra Pencs gewinnt als erste Frau den Einzelbewerb der Staatsmeisterschaften – Vienna Calling holt den Titel in 1. bwin Bundesliga, der PSV Sitzendorf siegt in der 2. Liga – Bernhard Leeb beendet das Jahr als Nummer 1 im Austrian Ranking. Zu den News 2013

    Martin Sturc wird als APSA Präsident wiedergewählt –Agry Zarza wird Teamchef der Österreichischen Nationalmannschaft – Die APSA kürt das „Österreichische Pokerface 2012“ – Jakob Enders wird neuer Präsident der Österreichischen Poker-Bundesliga – Die APSA launcht die Poker Academy mit Kursen für Anfänger und Fortgeschrittene – Die International Federation of Poker veröffentlicht mit „The Rules of Poker“ das offizielle Regelwerk – Die APSA organisiert mit dem European Nations Cup Qualifier ihr erstes internationales Turnier – Der Elite Poker Club Vienna holt sich den Titel in der 1. bwin Bundesliga, dem Dart & Poker Club M-Trans gelingt der Sieg in der 2. Liga – Roman-Rainer Röh beendet das Jahr als Nummer 1 im Austrian Ranking. Zu den News 2012

    bwin wird neuer Hauptsponsor der Österreichischen Poker-Bundesliga sowie des Nationalteams – In Berlin, Warschau und Wien werden die nächsten freundschaftlichen Länderspiele ausgetragen – Die Bundesliga-Website erhält ein neues Design – Die APSA organisiert mit den Austrian Poker Masters erstmals offizielle Staatsmeisterschaften – Die Kronen Zeitung und DiePresse berichten über die APSA – Das Sportministerium stellt die APSA im „Buch des Sports“ vor – Die IFP organisiert die ersten offiziellen Weltmeisterschaften in London – Dem Pokerclub Showdown gelingt die Titelverteidigung in der 1. Bundesliga, das Montesino-Poker-Team sichert sich mit dem Sieg in der 2. Liga den Aufstieg – Alexander Hummel beendet das Jahr als Nummer 1 im Austrian Ranking. Zu den News 2011

    Der Niederösterreichische Pokersport Verband nimmt seine Tätigkeit auf – Die APSA erreicht mit 214 Spielern einen neuen Teilnehmerrekord bei einem Studententurnier – Die International Federation of Poker wird Observing Member der International Mind Sports Association (IMSA) – APSA Präsident Martin Sturc referiert beim Kongress der Österreichischen Sportwissenschaftlichen Gesellschaft über Poker als Denksport – Die APSA präsentiert ihre eigene Facebook Fanpage – Die APSA formiert das Österreichische Poker-Nationalteam und organisiert in Wien das weltweit erste Ländermatch – Der Pokerclub Showdown holt den Titel in der 1. Bundesliga, der Point Poker Club sichert sich den Sieg in der 2. Liga – Markus Supantschitz beendet das Jahr als Nummer 1 im Austrian Ranking. Zu den News 2010

    Aufgrund des großen Erfolges wird eine 2. Bundesliga ins Leben gerufen – Der Wiener Pokersport Verband nimmt seine Tätigkeit auf – Das Austrian Ranking wird als österreichische Rangliste für alle Vereinsspieler eingeführt – Die APSA ist beim Ball des Sports im Wiener Rathaus, beim Spielefest in Linz sowie erstmals auch beim Tag des Sports am Wiener Heldenplatz vertreten – Die akademischen Pokermeisterschaften werden in der Mensa der Wirtschaftsuniversität Wien abgehalten – Die APSA wird Mitglied der International Federation of Poker – Die Poker Dynamites (1. Liga) und Members77.com (2. Liga) holen den Titel in der Bundesliga – Kurier.at sowie die NÖN berichten über die APSA – Karl-Heinz Loibl beendet das Jahr als Nummer 1 im Austrian Ranking. Zu den News 2009

    Mit der Poker-Bundesliga findet erstmals in der Geschichte eine offizielle Poker-Vereinsmeisterschaft statt – Casinos Austria kann als Sponsor der Bundesliga gewonnen werden – Mit den Saloon Poker Championships, dem Rapid Fan Poker Cup, der EM Poker Series und dem Beat´em all Qualifier werden weitere Turnierserien durchgeführt – In der steirische Zeit im Bild sowie in der Sendung „Wie bitte?“ berichtet der ORF erneut über die Aktivitäten der APSA – Beim Surfweltcup in Podersdorf, bei der Spielemesse in Salzburg sowie bei der Skillgame Area am Donauinselfest ist die APSA mit einem Pokertisch vertreten – Der Poker Sport Verein Paddys holt den Titel in der Bundesliga. Zu den News 2008

    Die APSA organisiert die erste Turnierserie für Studenten – Die ersten Pokervereine werden gegründet – Die Zeitung ÖSTERREICH, das NEWS Magazin, Der Standard, Format, das Bezirksjournal, vienna.at und das Students Lifestyle Magazin berichten über den Pokerverband – Die ersten Turniere für die Allgemeine Klasse finden statt – Die Homepage der APSA erhält ein neues Design – Es werden Pokerkurse an den Volkshochschulen Wien abgehalten – Die Students Poker Tour bricht mit über 1.000 Teilnehmern auf 10 Universitäten in ganz Österreich alle Rekorde – Zahlreiche Auftritte bei Spielefesten und Clubbings im gesamten Bundesgebiet folgen – Die APSA organisiert ihr erstes Journalistenturnier – Der ORF berichtet über den Pokerverband. Zu den News 2007

    Die beiden Sportstudenten Martin Sturc und Max Golda gründen die Austrian Pokersport Association (APSA) – Ziel ist es, Poker in Österreich als Denksport zu etablieren – Eine ordentliche Mitgliedschaft in der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) wird angestrebt – Die APSA Homepage geht online – Das erste Turnier für Studenten wird ausgetragen und ist bis auf den letzten Platz ausgebucht – Die APSA verkündet eine langfristige Kooperation mit der Spielkartenfabrik Piatnik – Öffentliche Auftritte beim Österreichischen Spielefest im Austria Center Vienna sowie beim Vienna Sport Festival in der Wiener Stadthalle – Sport in Wien TV berichtet über die APSA. Zu den News 2006

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